Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Brandlogistics.NET GmbH
für die Vermarktung von Werbeflächen auf POS-Bildschirmen
Stand: März 2025
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge der Brandlogistics.NET GmbH (im Folgenden „Anbieter“) mit werbetreibenden Unternehmen und Agenturen (im Folgenden „Kunde“) über die Buchung und Ausstrahlung von Werbung auf Point-of-Sale-Bildschirmen (im Folgenden „POS-Bildschirme“).
1.2 Die Angebote richten sich ausschließlich an Geschäftskunden (B2B).
1.3 Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
2.1 Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich befristete Ausstrahlung der vom Kunden gelieferten Werbeinhalte auf POS-Bildschirmen, an denen der Anbieter das Vermarktungsrecht im Auftrag der jeweiligen Händler (Bildschirmeigentümer) besitzt.
2.2 Der Vertrag kommt durch Annahme eines schriftlichen oder in Textform (z. B. E-Mail) übermittelten Angebots des Kunden durch den Anbieter zustande.
2.3 Die Ausspielung erfolgt grundsätzlich ohne Ton, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
2.4 Unterliegt die Ausstrahlung der Zustimmung eines Händlers, so wird diese durch den Anbieter eingeholt. Der Kunde verpflichtet sich, dafür die erforderlichen Unterlagen bereitzustellen.
3. Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Inhalten verfügt.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte zu liefern, die gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder behördliche Anordnungen verstoßen.
3.3 Inhalte müssen rechtzeitig, spätestens 10 Kalendertage vor dem gebuchten Ausstrahlungszeitraum, in dem vom Anbieter geforderten technischen Format geliefert werden.
3.4 Werden Inhalte zu spät oder in unzureichender Qualität geliefert, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.
4. Abrechnung und Vergütung
4.1 Die Vergütung erfolgt auf Basis eines TKP (Tausenderkontaktpreis) gemäß vereinbarter Konditionen.
4.2 Maßgeblich ist die Anzahl der tatsächlich erreichten Kontakte, die durch den Anbieter oder einen beauftragten Dienstleister ermittelt wird.
4.3 Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen kann ein Skonto von 2 % gewährt werden.
4.4 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen sowie die Ausstrahlung zurückzuhalten.
5. Ausstrahlung, Platzierung, Vertragslaufzeit
5.1 Die Buchung erfolgt wochenweise ab einer Laufzeit von einer Woche.
5.2 Der Anbieter legt die genaue Platzierung und den zeitlichen Ablauf der Ausspielung nach billigem Ermessen fest. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht nicht.
5.3 Die Vertragslaufzeit entspricht dem gebuchten Zeitraum. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen.
5.4 Der Anbieter ist berechtigt, die Ausstrahlung bei Vorliegen eines sachlichen Grundes (z. B. Rechtsverstoß, technische Probleme, Verlust des Vermarktungsrechts) abzubrechen. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesen Fällen unberührt.
6. Nutzungsrechte und Freistellung
6.1 Der Kunde räumt dem Anbieter sämtliche zur Durchführung des Vertrags erforderlichen Nutzungsrechte ein, insbesondere das Recht zur öffentlichen Wiedergabe und technischen Bearbeitung.
6.2 Der Kunde stellt den Anbieter sowie die Händler (Bildschirmeigentümer) von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der gelieferten Inhalte entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
7. Haftung
7.1 Der Anbieter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
7.3 Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die auf höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind (z. B. Stromausfall, technische Störungen, behördliche Anordnungen).
8. Rücktritt und Stornierung
8.1 Ein Rücktritt des Kunden ist nur bis 6 Wochen vor dem geplanten Ausstrahlungsbeginn möglich. Danach bedarf ein Rücktritt der schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
8.2 Bei Rücktritt werden gegebenenfalls bereits gezahlte Vergütungen anteilig erstattet, soweit kein Ausstrahlungszeitraum in Anspruch genommen wurde.
8.3 Der Anbieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er das Vermarktungsrecht an den Bildschirmen verliert oder höhere Gewalt vorliegt.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1 Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlich bekannten Informationen, die im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden.
9.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
10.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.3 Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der BrandLogistics.NET GmbH
– für Dienstleistungen im Bereich der Markenlogistik und -distribution –
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB” genannt) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, BrandLogistics.NET hätte zuvor schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Die AGB gelten auch dann, wenn BrandLogistics.NET in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos ausführt.
3. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Einzelaufträge des Auftraggebers zur Aufnahme und Distribution weiterer Markencontents, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
§ 2 Vertragsschluss
1. Angebote von BrandLogistics.NET sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. BrandLogistics.NET ist berechtigt, das in der Bestellung des Auftraggebers (“Aufnahmeantrag”) liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Beginn mit der Leistungserbringung (z.B. durch das Einstellen der überlassenen Markencontents in das Online-Markenportal) anzunehmen. Gegenstand eines Aufnahmeantrags können einzelne oder mehrere Markencontents eines Auftraggebers sein.
2. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von BrandLogistics.NET schriftlich bestätigt werden. Angaben im Aufnahmeantrag und in sonstigen Vertragsunterlagen stellen keine Garantieerklärungen von BrandLogistics.NET dar.
§ 3 Leistungsgegenstand
1. Gegenstand des Vertrages ist
· die einmalige Aufnahme in die Datenbank von BrandLogistics.NET (sowie die laufende Pflege und Aktualisierung) von digitalen, multimedialen Markenzeichen, Logos, Produktabbildungen, bewegten Bildern (z.B. Videos) mit und ohne Ton, Werbetexten, Expertisen, Rezepten, etc. (zusammen im Folgenden “Markencontents” genannt) des Auftraggebers sowie
· die dauerhafte Zugänglichmachung und regelmäßige Distribution der Markencontents des Auftraggebers durch BrandLogistics.NET. BrandLogistics.NET ist berechtigt und verpflichtet, die ihr vom Auftraggeber überlassenen Markencontents ihren Kunden (Lebensmittelhändlern) zur werblichen Nutzung zur Verfügung zu stellen; zu diesen Kunden zählen auch solche von verbundenen Unternehmen der BrandLogistics.NET (zusammen im Folgenden “Händler” genannt).
Im Einzelnen:
BrandLogistics.NET wird die Markencontents des Auftraggebers in ihre Datenbank aufnehmen und den Händlern für die Dauer des Vertrages über ihr Online-Markenportal und mittels Software-Schnittstellen zur Nutzung zur Verfügung stellen. Die Händler erhalten ferner mindestens einmal pro Quartal einen aktualisierten Stand der Datenbank mit allen Markencontents auf einem Datenträger oder mittels elektronischer Datenübertragung. BrandLogistics.NET übernimmt neben der Distribution auch die laufende Pflege und Aktualisierung der Markencontents; änderungen an seinen Markencontents wird der Auftraggeber BrandLogistics.NET zu diesem Zweck rechtzeitig mitteilen. Die Markencontents des Auftraggebers werden den Händlern zum werblichen Einsatz am Point of Sale (POS) zur Verfügung gestellt. Die Händler können die Markencontents des Auftraggebers in ihre Plakate, Etiketten und sonstigen Werbematerialien integrieren und für die Bewerbung der entsprechenden Markenprodukte des Auftraggebers am POS nutzen.
2. In Abhängigkeit der Qualität der vom Auftraggeber gelieferten Dateien und bedingt durch die Weiterentwicklung des Stands der Technik (z. B. bei Druckern, Bildschirmen und Beamern) kann es beim Ausdrucken und bei der Darstellung der Markencontents auf elektronischen Endgeräten des Händlers zu Abweichungen vom Original hinsichtlich der Detailtreue und Farbgebung kommen. BrandLogistics.NET kann dem Auftraggeber exemplarisch einzelne Korrekturabzüge seiner Markencontents zukommen lassen. Gewünschte Anpassungen oder Berichtigungen hat der Auftraggeber BrandLogistics.NET innerhalb von 7 Tagen nach überlassung des Korrekturabzugs mitzuteilen. Werden Nachbearbeitungen auf Wunsch des Auftraggebers von BrandLogistics.NET vorgenommen, können solche Leistungen dem Auftraggeber nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Macht der Auftraggeber innerhalb der Frist gegenüber BrandLogistics.NET keine Beanstandungen geltend, gilt der überlassene Korrekturabzug als vom Auftraggeber genehmigt. Hierauf wird BrandLogistics.NET den Auftraggeber bei überlassung des Korrekturabzugs gesondert hinweisen.
3. Abweichungen in der Leistungserbringung, die im Zuge der technischen Entwicklung notwendig werden oder BrandLogistics.NET sinnvoll erscheinen (z. B. die Anpassung oder Ersetzung von Formaten, die Anpassung der technischen Infrastruktur), sind zulässig, soweit solche Anpassungen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beeinträchtigen.
§ 4 Einräumung von Nutzungsrechten
1. An den überlassenen Markencontents können Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte des Auftraggebers oder Dritter bestehen. Diese Rechte liegen und verbleiben ausschließlich beim jeweiligen Rechteinhaber. Die folgenden Bestimmungen zur Einräumung der für die Leistungserbringung erforderlichen Nutzungsrechte an BrandLogistics.NET bzw. die Händler beziehen sich auf sämtliche potentiell einschlägigen Schutzrechtssysteme.
2. Der Auftraggeber räumt BrandLogistics.NET im Zeitpunkt ihrer überlassung an den Markencontents zeitlich auf die Dauer des Vertrages begrenzte, örtlich unbeschränkte, nicht-ausschließliche Nutzungsrechte in dem Umfang ein, in dem BrandLogistics.NET solche Rechte benötigt, um die vertraglich vereinbarten Leistungen gemäß § 3 dieser AGB, d.h. vor allem die überlassung der Markencontents an die Händler zur werblichen Nutzung, erbringen zu können. Hierzu zählen insbesondere die folgenden Nutzungsrechte:
· das Recht zur Vervielfältigung der Markencontents;
· das Recht zur Verbreitung der Markencontents an die Händler mittels beliebiger Datenträger, elektronischer Datenübertragung und über dafür vorgesehene Software-Schnittstellen;
· das Recht zur Bearbeitung der Markencontents, insbesondere durch technische Nachbearbeitungen, Formatänderungen, Vergrößerungen bzw. Verkleinerungen;
· das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung der Markencontents im Internet über das Online-Markenportal von BrandLogistics.NET;
· das Recht zur Aufnahme der Markencontents in die Datenbank (Bibliothek) von BrandLogistics.NET sowie zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung der Markencontents als Teil dieser Datenbank.
3. BrandLogistics.NET ist berechtigt, den Händlern im Wege der Unterlizenzierung nicht-ausschließliche Nutzungsrechte zur werblichen Nutzung der Markencontents am POS einzuräumen. Hierzu zählt insbesondere das Recht der Händler, die Markencontents zu bearbeiten, umzugestalten, in ihre Plakate, Etiketten, Regalstopper etc. zu integrieren und auszudrucken sowie das Recht, die Markencontents z.B. über Bildschirme im Laden öffentlich wiederzugeben.
4. BrandLogistics.NET wird die Markencontents des Auftraggebers nicht zu eigenen werblichen Zwecken in Bezug auf die Markenprodukte verwenden, sondern allenfalls zu Demo- und Präsentationszwecken für die eigenen Dienstleistungen.
5. Das Urheberrecht für die vom Auftraggeber eingestellten Bilddaten und ggf. für die sonstigen Informationen verbleibt bei dem jeweiligen Urheber. Der Auftraggeber räumt BrandLogistics.NET und den jeweiligen Empfängern der für Werbezwecke bereitgestellten Markendaten mit der Überlassung des Materials an den Markenshop der BrandLogistics.NET das Recht ein, die Bilddaten und Informationen dauerhaft bzw. für die angegebene Dauer zum Abruf bereitzuhalten, öffentlich zugänglich zu machen und zum Zweck der Werbung für die Produkte des Auftraggebers zu verwenden beziehungsweise diese Markendaten wiederum an Dritte, beispielsweise angeschlossene Großhandlungen, verbundene Unternehmen und Mitglieder sowie deren Werbeagenturen zu den genannten Zwecken ebenfalls zur Verfügung stellen zu dürfen. Etwaige Einschränkungen der Nutzungsrechte hat der einstellende Auftraggeber direkt bei den Bilddaten bzw. Informationen zu vermerken.
§ 5 Schutzrechtsverletzungen
1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm überlassenen Markencontents frei von Schutzrechten Dritter sind, die ihre Nutzung durch BrandLogistics.NET oder die Händler ausschließen oder einschränken können. Wird BrandLogistics.NET oder ein Händler von einem Dritten wegen vermeintlicher Schutzrechtsverletzungen durch einen Markencontent in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, BrandLogistics.NET bzw. den betroffenen Händler von solchen Ansprüchen Dritter freizustellen, es sei denn, er hat die Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten. Die Freistellungspflicht umfasst sämtliche Schäden, Aufwendungen und Kosten, die BrandLogistics.NET bzw. dem Händler im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch Dritte erwachsen.
2. BrandLogistics.NET behält sich das Recht vor, Markencontents des Auftraggebers aus dem Online-Markenportal zu entfernen oder vorübergehend zu sperren und nicht mehr an die Händler zu verbreiten, solange der Verdacht einer Schutzrechtsverletzung durch einen solchen Markencontent besteht. Weitergehende Rechte von BrandLogistics.NET werden hierdurch nicht berührt.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Höhe der einmaligen Aufnahmepauschale für das Einstellen eines Markencontents in die Datenbank und die Höhe der jährlichen Vergütung für seine Distribution an die Händler ergeben sich aus dem Aufnahmeantrag und der jeweils gültigen Preisliste von BrandLogistics.NET. Alle dort aufgeführten Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Die Pauschale für die Aufnahme eines Markencontents in die Datenbank wird dem Auftraggeber unverzüglich nach Vertragsschluss in Rechnung gestellt. Die jährliche Vergütung für die Distribution eines Markencontents wird am Ende des jeweiligen Vertragsjahres fällig und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Rechnungen sind vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
3. BrandLogistics.NET behält sich das Recht vor, Markencontents des Auftraggebers aus ihrer Datenbank und aus dem Online-Markenportal zu entfernen oder vorübergehend zu sperren und nicht mehr an die Händler zu verbreiten, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der jährlichen Vergütung für einen Markencontent mehr als zwei Wochen in Verzug gerät. Die Geltendmachung weiterergehender Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleibt vorbehalten.
§ 7 Haftung
1. BrandLogistics.NET leistet Ersatz für Schäden sowie für vergebliche Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. vertragsähnliches Vertrauensverhältnis, Vertrag, Delikt) nur in folgendem Umfang:
· Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe und bei Abgabe einer Garantie in voller Höhe des durch die Garantie umfassten Schutzzwecks;
· in Fällen einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die für das Erreichen des Vertragszwecks wesentlich ist und auf deren Erfüllung der Auftraggeber deshalb regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), sowie für Unmöglichkeit und Verzug, und zwar beschränkt auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens.
2. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet BrandLogistics.NET in den Grenzen des Abs. 1 nur, soweit der Auftraggeber durch ausreichende Datensicherung gemäß dem Stand der Technik sichergestellt hat, dass die Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Beständen jederzeit mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.
3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigungsrecht
1. Das Vertragsverhältnis beginnt für jeden beauftragten Markencontent unmittelbar mit Vertragsschluss und läuft auf unbestimmte Zeit.
2. Jeder Vertragspartner hat das Recht, das Vertragsverhältnis bezogen auf jeden einzelnen beauftragten Markencontent zum Ablauf eines Vertragsjahres mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.
3. Jede Kündigungserklärung bedarf zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail und Fax genügen hierfür).
4. Wird das Vertragsverhältnis bezüglich eines oder mehrerer Markencontents von einem der Vertragspartner gekündigt, wird BrandLogistics.NET die betroffenen Markencontents mit Ende der Vertragslaufzeit aus der Datenbank und aus dem Online-Markenportal entfernen. Eine Distribution der Markencontents an die Händler erfolgt nach diesem Zeitpunkt nicht mehr. BrandLogistics.NET wird nach Ablauf einer angemessenen Frist sämtliche ihr von dem Auftraggeber überlassenen Grafik-Dateien von ihren Systemen löschen. Die den Händlern von BrandLogistics.NET zum Zeitpunkt der Kündigung bereits eingeräumten Nutzungsrechte an den Markencontents bleiben von einer Kündigung dieses Vertrages unberührt.
§ 9 Schlussvorschriften
1. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine sonstige Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird das Vertragsverhältnis hiervon im übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist am Geschäftssitz von BrandLogistics.NET. BrandLogistics.NET ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
3. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Weinheim, 1. April 2012